Hauptinhalt Bewohnervertretung
Um die Wünsche und Anregungen der Bewohner/innen zu vertreten und ihre Rechte zu wahren, findet in regelmäßigen Abständen die Wahl des Heimbeirates von den Bewohnern/innen statt.
Er ist nach der Heimmitwirkungsverordnung zuständig für die Interessenvertretung der Bewohner/innen.
Dazu gehören unter anderem:
- Speiseplangestaltung
- Strukturierung der Alltags- und Freizeitgestaltung
- Betriebliche Vorgänge
- Heimkostenanpassung
- Änderung der Heimverträge